Enger, erweiterter, bewaffneter und unbewaffneter Personenschutz
Geleitschutz durch Menschenmengen
permanenter Personenschutz
Ein weiterer Bereich des Personenschutzes, auf den sich unser Unternehmen spezialisiert hat, ist der der Stalkingabwehr
Unsere Leistungen im Bereich der Stalkingabwehr bestehen aus:
Beratung
Betreuung
Professionelle Beweissicherung
Rasches Ergreifen von Maßnahmen
Und nachhaltigem Wirken
Personenschutz für Kinder und Jugendliche:
Begleitung von und zur Schule
Schutz bei Freizeitaktivitäten
Beratung von Eltern und Jugendlichen/Kindern in Bezug auf Verhaltensweisen bei gewissen Gefahren
Risikoanalyse und Überwachung von Plätzen, auf denen sich Kinder und Jugendliche aufhalten
Betreuung und Beratung im Fall von Mobbing
Nur wenigen ist bewusst, dass Personenschutz ausschließlich Unternehmen vorbehalten ist, die das Gewerbe der Berufsdetektive ausüben dürfen! Dies ist in §129 Abs. 1 GewO Z 7 geregelt:
Einer Gewerbeberechtigung für das Gewerbe der Berufsdetektive (§94 Z 62) bedarf es für […] den Schutz von Personen
Enger, erweiterter, bewaffneter und unbewaffneter Personenschutz
Geleitschutz durch Menschenmengen
permanenter Personenschutz
Ein weiterer Bereich des Personenschutzes, auf den sich unser Unternehmen spezialisiert hat, ist der der Stalkingabwehr
Unsere Leistungen im Bereich der Stalkingabwehr bestehen aus:
Beratung
Betreuung
Professionelle Beweissicherung
Rasches Ergreifen von Maßnahmen
Und nachhaltigem Wirken
Personenschutz für Kinder und Jugendliche:
Begleitung von und zur Schule
Schutz bei Freizeitaktivitäten
Beratung von Eltern und Jugendlichen/Kindern in Bezug auf Verhaltensweisen bei gewissen Gefahren
Risikoanalyse und Überwachung von Plätzen, auf denen sich Kinder und Jugendliche aufhalten
Betreuung und Beratung im Fall von Mobbing
Nur wenigen ist bewusst, dass Personenschutz ausschließlich Unternehmen vorbehalten ist, die das Gewerbe der Berufsdetektive ausüben dürfen! Dies ist in §129 Abs. 1 GewO Z 7 geregelt:
Einer Gewerbeberechtigung für das Gewerbe der Berufsdetektive (§94 Z 62) bedarf es für […] den Schutz von Personen