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Schutz von Personen.
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Im Bereich des Personenschutzes bieten wir:

  • Enger, erweiterter, bewaffneter und unbewaffneter Personenschutz
  • Geleitschutz durch Menschenmengen
  • permanenter Personenschutz
  • Ein weiterer Bereich des Personenschutzes, auf den sich unser Unternehmen spezialisiert hat, ist der der Stalkingabwehr

Unsere Leistungen im Bereich der Stalkingabwehr bestehen aus:

  • Beratung
  • Betreuung
  • Professionelle Beweissicherung
  • Rasches Ergreifen von Maßnahmen
  • Und nachhaltigem Wirken

Personenschutz für Kinder und Jugendliche:

  • Begleitung von und zur Schule
  • Schutz bei Freizeitaktivitäten
  • Beratung von Eltern und Jugendlichen/Kindern in Bezug auf Verhaltensweisen bei gewissen Gefahren
  • Risikoanalyse und Überwachung von Plätzen, auf denen sich Kinder und Jugendliche aufhalten
  • Betreuung und Beratung im Fall von Mobbing

Nur wenigen ist bewusst, dass Personenschutz ausschließlich Unternehmen vorbehalten ist, die das Gewerbe der Berufsdetektive ausüben dürfen! Dies ist in §129 Abs. 1 GewO Z 7 geregelt:

Einer Gewerbeberechtigung für das Gewerbe der Berufsdetektive (§94 Z 62) bedarf es für […] den Schutz von Personen

Christine Stürmer
Dr. Werner Faymann
weitere referenzen
Aufgabenbereiche

Im Bereich des Personenschutzes bieten wir:

  • Enger, erweiterter, bewaffneter und unbewaffneter Personenschutz
  • Geleitschutz durch Menschenmengen
  • permanenter Personenschutz
  • Ein weiterer Bereich des Personenschutzes, auf den sich unser Unternehmen spezialisiert hat, ist der der Stalkingabwehr

Unsere Leistungen im Bereich der Stalkingabwehr bestehen aus:

  • Beratung
  • Betreuung
  • Professionelle Beweissicherung
  • Rasches Ergreifen von Maßnahmen
  • Und nachhaltigem Wirken

Personenschutz für Kinder und Jugendliche:

  • Begleitung von und zur Schule
  • Schutz bei Freizeitaktivitäten
  • Beratung von Eltern und Jugendlichen/Kindern in Bezug auf Verhaltensweisen bei gewissen Gefahren
  • Risikoanalyse und Überwachung von Plätzen, auf denen sich Kinder und Jugendliche aufhalten
  • Betreuung und Beratung im Fall von Mobbing

Nur wenigen ist bewusst, dass Personenschutz ausschließlich Unternehmen vorbehalten ist, die das Gewerbe der Berufsdetektive ausüben dürfen! Dies ist in §129 Abs. 1 GewO Z 7 geregelt:

Einer Gewerbeberechtigung für das Gewerbe der Berufsdetektive (§94 Z 62) bedarf es für […] den Schutz von Personen
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Christine Stürmer
Dr. Werner Faymann
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