OBJEKT

SCHUTZ

Kontrolle von Objekten sowie Schließdienst.

AUFGABENBEREICH

Gerade im Bereich des Objektschutzes gibt es zahlreiche Tätigkeiten, die anfallen können:

  • Permanenter Objektschutz (Kontrolle und Dokumentation ein-und ausgehender Personen, sowie ein- und ausfahrender Fahrzeuge bei Objekten, Anbindung an die Alarmzentrale, …).
  • Kurzfristiger Objektschutz bei Veranstaltungen (etwa im Zuge des Aufbaus eines Veranstaltungsareals) .

Der Objektschutz fällt laut §129 Abs. 4 GewO in den Tätigkeitsbereich des Bewachungsgewerbes:

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