OBJEKT
SCHUTZ
Kontrolle von Objekten sowie Schließdienst.
AUFGABENBEREICH
Gerade im Bereich des Objektschutzes gibt es zahlreiche Tätigkeiten, die anfallen können:
Der Objektschutz fällt laut §129 Abs. 4 GewO in den Tätigkeitsbereich des Bewachungsgewerbes:
Einer Gewerbeberechtigung für das Einer Gewerbeberechtigung für das Bewachungsgewerbe (§94 Z62) unterliegt die Bewachung von Betrieben, Gebäuden, Anlagen, Baustellen, Grundstücken und von beweglichen Sachen sowie der Betrieb von Notrufzentralen(§94 Z 62) unterliegt die Bewachung von Betrieben, Gebäuden, Anlagen, Baustellen, Grundstücken und von beweglichen Sachen sowie der Betrieb von Notrufzentralen.