PORTIER
DIENST
Einlasskontrollen, Erfassen von Personen und Fahrzeugen sowie Datenverarbeitung.
AUFGABENBEREICH
Permanenter oder zeitlich begrenzter Portierdienst:
Portierdienst fällt laut §129 Abs. 5 Z 4 ebenfalls in den Tätigkeitsbereich des Bewachungsgewerbes:
zu den im Abs. 4 genannten Tätigkeiten gehören insbesondere auch folgende Tätigkeiten:[…]4. Portierdienste