PORTIER

DIENST

Einlasskontrollen, Erfassen von Personen und Fahrzeugen sowie Datenverarbeitung.

AUFGABENBEREICH

Permanenter oder zeitlich begrenzter Portierdienst:

  • Telefonvermittlung
  • Auskunfterteilung
  • Erstellen von Passierscheinen
  • Kontrolle von COVID-19 Impfnachweisen

Portierdienst fällt laut §129 Abs. 5 Z 4 ebenfalls in den Tätigkeitsbereich des Bewachungsgewerbes:

REFERENZEN

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