REVIER

STREIFE

Kontrolle von Objekten sowie Schließdienst.

AUFGABENBEREICH

Schließ- und/oder Kontrolldienste bei diversen Objekten:

  • Diese können regelmäßig oder in unregelmäßigen Abständen erfolgen.
  • Sie können dauerhaft oder zeitlich begrenzt sein.
  • Im Bedarfsfall sind auch kurzfristige Bestreifungen – etwa im Zuge von Veranstaltungen oder Baustellen möglich.
  • Dabei werden Protokolle geführt, die Kontrollzeiten bei Bedarf datentechnisch erfasst und es werden regelmäßig Berichte gesandt.

Revierstreifen fallen laut §129 Abs. 4 GewO in den Tätigkeitsbereich des Bewachungsgewerbes:

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