REVIER
STREIFE
Kontrolle von Objekten sowie Schließdienst.
AUFGABENBEREICH
Schließ- und/oder Kontrolldienste bei diversen Objekten:
Revierstreifen fallen laut §129 Abs. 4 GewO in den Tätigkeitsbereich des Bewachungsgewerbes:
Einer Gewerbeberechtigung für das Bewachungsgewerbe (§94 Z 62) unterliegt die Bewachung von Betrieben, Gebäuden, Anlagen, Baustellen, Grundstücken und von beweglichen Sachen sowie der Betrieb von Notrufzentralen.