VERANSTALTUNGS
SCHUTZ
Bewachung jeder Art von Veranstaltung.
AUFGABENBEREICH
Der Veranstaltungsschutz beinhaltet folgende Aufgaben:
Der Veranstaltungsschutz ist laut §129 Abs. 5 Z 5 dem Bewachungsgewerbe vorbehalten:
zu den im Abs. 4 genannten Tätigkeiten gehören insbesondere auch folgende Tätigkeiten:[…]5. Ordner- und Kontrolldienste bei Veranstaltungen